Sprachanforderungen

Internationale Studienbewerber*innen ohne eine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung und ohne einen ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule müssen gemäß den Zulassungsordnungen die für das Studium erforderlichen ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, welche Prüfungen, Tests und Zertifikate an der HMTMH zum Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen auf den verschiedenen Niveaustufen für die Immatrikulation akzeptiert werden. Die HMTMH orientiert sich hierbei an die Leitlinien der Leibniz Universität Hannover, die in der nachfolgenden Form vom Präsidium beschlossen worden sind. Ab dem WS 2024/25 werden im Sinne der Sicherstellung angemessener Sprachkenntnisse ausschließlich nachfolgend aufgeführte Zertifikate akzeptiert. Es besteht die Möglichkeit, die DSH Prüfung am Leibniz Language Centre an der Leibniz Universität Hannover zu absolvieren. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, bei freien Plätzen am LLC Sprachkurse zu belegen. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

TDN 3: Künstlerische und künstlerisch-pädagogische Studiengänge, Schauspiel

Für die Mehrzahl der künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für den Diplomstudiengang Schauspiel (Ausnahmen sind unten aufgeführt) verlangt die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Sprachkenntnisse auf dem Niveau TestDaF Prüfung (TDN) Niveaustufe 3 oder eine andere Sprachprüfung auf vergleichbarem Niveau.

Die HMTMH akzeptiert bei Studiengängen mit entsprechenden Voraussetzungen ausschließlich folgende Zertifikate:

TDN 4: Musik- und kommunikationswissenschaftliche Studiengänge

Für nachfolgende Studiengänge wird die Test DaF Prüfung (TDN) Niveaustufe 4 oder eine Sprachprüfung auf vergleichbarem Niveau verlangt:

  • B. A. Kommunikationswissenschaft
  • M.A. Medien und Musik
  • MA. Kommunikations- und Medienforschung.
  • M.A. Musikwissenschaft und Musikvermittlung
  • M. Mus. Musiktheorie

Die HMTMH akzeptiert bei diesen Studiengängen ausschließlich folgende Zertifikate:

Für den Studiengang M. A. Musikwissenschaft und Musikvermittlung (nur Schwerpunktfächer Musikethnologie und Jüdische Ethnologie) können abweichend hiervon ausreichende englische Kenntnisse nachgewiesen werden. Nähere Informationen sind der Zulassungsordnung zu entnehmen.

Für diese Studiengänge sind Sprachkenntnisse auf entsprechendem Niveau möglichst zur Bewerbung, jedoch spätestens zur Immatrikulation nachzuweisen.

Verzicht auf Sprachkenntnisse

  • Kammermusik M. Mus.
  • Soloklasse

Weitere Informationen für ausländische Studienbewerber*innen erhalten Sie im International Office.

Beratung für internationale Studierende

Das International Office berät internationale Bewerbende und Studierende gern rund um alle Fragen des Aufenthalts in Deutschland. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

 

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Zuletzt bearbeitet: 22.02.2024

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