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Dienstag, 12.11.2013 15:11 - Alter: 10 Jahre

Niedersachsen schafft Studiengebühren ab


Unterzeichnung des Hochschulentwicklungsvertrags mit den HochschulpräsidentInnen

Ministerpräsident Stephan Weil hat heute gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić, Umweltminister Stefan Wenzel, Finanzminister Peter-Jürgen Schneider sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen den Hochschulentwicklungsvertrag unterzeichnet. Damit garantiert die Landesregierung den niedersächsischen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018.

In dem Vertrag wird auch festgelegt, dass Niedersachsen den Hochschulen zu 100 Prozent die Einnahmen ersetzt, wenn die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft werden. „Damit löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, dass der Wegfall der Studiengebühren nicht zu Lasten der Hochschulen geht", sagte Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić.

Ministerpräsient Stephan Weil wies darauf hin, es sei vorrangiges Ziel des Landes, der wachsenden Zahl von Studienberechtigten ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule zu ermöglichen. Chancengleichheit werde geschaffen und die Potenziale der jungen Generation in Niedersachsen umfassend gefördert und genutzt, sagte Weil.

Mit dem Vertragsabschluss werden die Budgets der niedersächsischen Hochschulen auf dem gegenwärtigen Niveau bis 2018 gesichert, betonte der Vorsitzende der LandesHochschulKonferenz, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Hesselbach. „Mit Blick auf andere Bundesländer erkennen wir an, dass diese Zusage keine Selbstverständlichkeit ist." Man wisse, dass auf die Hochschulen auch gesellschaftlich bedingt neue Aufgaben zukommen, die im Rahmen der bisherigen Budgets erfüllt werden müssten. „Eine echte Herausforderung, der wir uns stellen."

Der Hochschulentwicklungsvertrag ist auf die neuen Herausforderungen der Hochschulen ausgerichtet. Er bietet einen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung der niedersächsischen Hochschulen mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstellungen und Leistungszusagen.

Des Weiteren sind mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag die wissenschaftspolitischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre vereinbart worden. Land und Hochschulen haben sich u.a. darüber verständigt, dass die Hochschulen ihre Schwerpunkte profilieren, ihre Kooperationen ausbauen und die Qualität des Studiums verbessern.

Abschaffung der Studiengebühren - so gehts weiter

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge geht in die Verbandsanhörung. Das hat das Niedersächsische Landeskabinett am 3. Juli 2013 beschlossen. Bis Mitte August konnten die Hochschulen und Verbände zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Im Herbst soll das Gesetz in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Die Studiengebühren werden zum Wintersemester 2014/2015 wie versprochen abgeschafft. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.

Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach vier Semestern. Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.

Hintergründe zu den bisher erhobenen Studiengebühren

Das Bildungswesen und damit auch das Hochschulrecht liegen in der Regelungskompetenz der Bundesländer. Deshalb sind auch für die Hochschulen abweichende Regelungen in den einzelnen Ländern anzutreffen - so auch beispielsweise bei der Gestaltung der Studiengebühren.

Die niedersächsischen Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 von den Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Diese Beiträge sind in Niedersachsen für sämtliche Zeiträume der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester vorgesehen, sofern die oder der Studierende aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht von der Studienbeitragspflicht befreit sind oder ihnen wegen einer besonderen Härte die Zahlung der Studienbeiträge erlassen worden ist.

Der rechtliche Rahmen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt. Die Hochschulen entscheiden allerdings in eigener Verantwortung über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen. Alle Studierenden sind zur aktiven Teilhabe an den Planungen und Entscheidungen zur Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen aufgefordert.

Den Studierenden in Niedersachsen wird zur Finanzierung ein Studienbeitragsdarlehen angeboten. Mit dem "Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen" der NBank haben Studierende unabhängig von Vermögen oder Einkommen einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Rückzahlung erst zwei Jahre nach dem Ende des Studiums und nur bei hinreichendem Einkommen erfolgt.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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