Musiktheorie studieren(Master of Music)
Teilzeitstudium möglich!
Der Masterstudiengang Musiktheorie kann an der HMTMH auch in Teilzeit studiert werden. Die Studiendauer und das damit verbundene Arbeitsvolumen kann so von 4 auf 8 Semester gestreckt werden.
Dies macht den Masterstudiengang zusätzlich attraktiv für interessierte Musiker/innen mit abgeschlossenem Studium, die eine Zusatzqualifikation erwerben möchten.
Studieninformationen
Abschluss Master of Music
Regelstudienzeit 4 Semester
Die Ausbildung im Masterstudiengang Musiktheorie qualifiziert die Studierenden für eine große Bandbreite an Berufsfeldern, in denen musiktheoretisches Fachwissen sowie musikanalytische, kompositorische oder pädagogische Fähigkeiten gefragt sind.
Durch den Mix aus analytischen, kreativen, wissenschaftlichen und musikpraktischen Studieninhalten sind Absolventen ausgezeichnet vorbereitet für zukünftige Tätigkeitsfelder, in denen Musiktheorie zu den Qualifikationsgrundlagen gehört.
- Studieninhalte/Studienziele
Im künstlerischen Hauptfach werden profunde Stilkenntnisse durch Analyse und aktive kompositorische Tätigkeit erworben. Kompositionen verschiedener Epochen werden unter vielfältigen analytischen, methodischen und stilkundlichen Aspekten erarbeitet.
Im Fachgebiet Hörerziehung/Höranalyse werden neben der Ausbildung der musikalischen Hörfähigkeit die Methoden der Hörerziehung reflektiert.
Lehrangebote zu Didaktik und Methodik des Fachgebiets bereiten auf eine spätere Lehrtätigkeit vor.
In einem instrumentalen Zuwahlfach werden Kompositionen unter analytischen Aspekten instrumentalpraktisch erarbeitet.
Im Zentrum spezieller Module stehen Musikalische Poetik (1. Harmonielehre / Formenlehre / Metrik, 2. Kontrapunkt) Musikanalyse , Geschichte der Musiktheorie, Instrumentation, Arrangement, Partitur- und Instrumentationskunde sowie Partiturspiel.
Zusätzliche Angebote im Wahlpflichtbereich, wie
- historische und systematische Musikwissenschaft (Musikanalyse, Musikgeschichte)
- systematische Musikwissenschaft (Musikwahrnehmung, Musikwirkung)
- Musikpädagogik (Vermittlung von Musik)
- Medien und Musik (moderne Notations-, Produktions-, Bearbeitungs- und Präsentationsmethoden von Musik),
geben dem Studium eine berufsfeld-orientierte Breite und Vielfalt und erlauben den Studierenden eine Spezialisierung und Profilbildung in Richtung auf moderne Berufsbilder, in denen eine solide musiktheoretische Ausbildung nützlich, wenn nicht gar notwendig ist. - Lehre
Form der Lehre: Einzelunterricht, Vorlesungen, Seminare, musik- und medienpraktische Übungen, Praktika, betreute Lehrtätigkeit und Arbeit an Projekten - An wen richtet sich der Studiengang?
Zielgruppe sind Studierende, die besonderes Interesse an Musiktheorie mit ihrer Geschichte und ihren Denkmodellen, an der analytischen Auseinandersetzung mit Musik, an ihren schöpferischen und nachschöpferischen Aspekten, wie Komposition und Arrangement, sowie an der Vermittlung dieser Aspekte haben. - Berufsperspektiven
Mögliche Berufsfelder sind:
- Lehre in musiktheoretischen Fächern an Musikschulen, Konservatorien, Hochschulen und Universitäten
- Künstlerische Tätigkeitsfelder wie Komposition und Arrangement
-Tätigkeiten in anspruchsvollen musikbezogenen Berufsfeldern, bei denen musiktheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten zur Grundqualifikation gehören (Rundfunk, Musikredaktion und Feuilleton, Musikverlage).
Das Studienprogramm verknüpft den Erwerb musiktheoretischer Kompetenz, Praxisorientierung und individuelle Profilbildung und qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen kreativ und flexibel in verantwortlichen Positionen unterschiedlichster musikbezogener Tätigkeitsfelder zu arbeiten. Auch im „klassischen“ Bereich der späteren Berufstätigkeit, in der Lehre an Universitäten, Hochschulen, Konservatorien und Musikschulen können die Absolventen des Masterstudiums Musiktheorie methodisch offen, auf breiter fachlicher Basis, professionell und interdisziplinär orientiert arbeiten.
Der Masterstudiengang Musiktheorie bereitet die Studierenden nicht nur auf die „klassische“ Unterrichtstätigkeit im Fach Musiktheorie vor, sondern qualifiziert sie zusätzlich für ein breit gefächertes Berufsbild mit neuen Tätigkeitsfeldern sowie für einen hochschulischen Arbeitsmarkt, auf dem eine besonders breite Qualifikation zunehmend wichtiger wird. - Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein grundständiger Studienabschluss in einem musiktheoretischen Studiengang (in der Regel Bachelor) oder einem musikbezogenen Studiengang, der musiktheoretische Anteile von in der Regel 20 Leistungspunkten enthält.
Zusätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber ihre besondere Eignung in einem Feststellungsverfahren nachweisen, das eine Klausur, eine mündliche Prüfung und die Vorlage eigener Arbeiten umfasst.
Lernergebnisse des Studiengangs
Das Studium im Master Musiktheorie befähigt zur musiktheoretischen Lehre auf allen Stufen des Ausbildungssystems von der Schule und Musikschule bis hin zur Musikhochschule, zu Arbeitsfeldern im Bereich Komposition / Arrangement / Orchestration sowie zum wissenschaftlichen Arbeiten in zentralen Gebieten des Faches (Geschichte der Musiktheorie, aktuelle Musiktheorie, Analyse, Stilkunde). Ausübende Musiker*innen werden durch den MA Musiktheorie in die Lage versetzt, ihr ›praktisches Wissen‹ über das von ihnen erarbeitete Repertoire in historische oder aktuelle Begriffe zu fassen und zu vermitteln, Werkfragmente zu ergänzen und Solokadenzen o. ä. selbst zu verfassen. Unterstützt werden aber auch Tätigkeiten in musikbezogenen Berufsfeldern, in denen vertiefte musiktheoretische Kenntnisse zwar nicht Voraussetzung, aber doch sehr von Nutzen sind (Rundfunk, Musikredaktion und Feuilleton, Musikverlage, wissenschaftliche Werkausgaben).
Im künstlerischen Hauptfach werden profunde Stilkenntnisse durch Analyse und aktive kompositorische Tätigkeit erworben; Kompositionen verschiedener Epochen werden unter vielfältigen analytischen, methodischen und stilkundlichen Aspekten erarbeitet.
Im Fachgebiet Hörerziehung/Höranalyse werden neben der Ausbildung der eigenen musikalischen Hörfähigkeit die Methoden der Hörerziehung reflektiert.
Im künstlerischen Zuwahlfach (Instrument, Gesang oder Dirigieren) werden Kompositionen unter Einbeziehung analytischer Aspekte praktisch erarbeitet.
Im Zentrum weiterer (Teil-)Module stehen Musikalische Poetik (Harmonielehre, Formenlehre, Metrik, Kontrapunkt), Musikanalyse, der Komplex Instrumentation, Arrangement, Partitur- und Instrumentenkunde, Klavierpraxis, Geschichte der Musiktheorie sowie Didaktik und Methodik des Faches.
Zusätzliche Angebote im Wahlpflichtbereich, wie historische und systematische Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Medien und Musik, geben dem Studium eine berufsfeld-orientierte Breite und Vielfalt und erlauben den Studierenden eine Spezialisierung und Profilbildung in Richtung auf moderne Berufsbilder, in denen eine solide musiktheoretische Ausbildung von Nutzen ist.
Zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements tragen unter anderem eine Reihe von extracurricularen Aktivitäten bei, die von den Studierenden gerne angenommen werden: die (auch aktive) Teilnahme an den Jahreskongressen der Gesellschaft für Musiktheorie (GMTH), gerne auch mit kollektiven Beiträgen; die Leitung von Vorbereitungskursen zur Aufnahmeprüfung an der HMTMH sowie von Gehörbildungs-Tutorien für den Bedarf des Fächerübergreifenden Bachelor (Lehramt an Gymnasien u. a.); die Organisation und Durchführung von Konzerten mit Werken von Studierenden mit Haupt- oder Schwerpunktfach Musiktheorie und Lehrenden, die im Regelfall im Jahresrhythmus stattfinden.
Wo dies sinnvoll ist, werden auch im Rahmen des Curriculums Anstöße in diese Richtung gegeben: So wird in Modul 5.2. (Methodik und Didaktik der Musiktheorie) die (fördernde, wertschätzende oder aber empathielose) Rolle der Lehrperson gegenüber den Schüler*innen thematisiert, in Modul 5.1 (Geschichte der Musiktheorie) werden die nicht immer einfachen kulturellen oder ideologischen Hintergründe bzw. Prämissen wichtiger Autor*innen problematisiert.
Zugangsvoraussetzungen, Aufnahmeprüfung, Studieninhalte
- Informationen zur Aufnahmeprüfung 2023 (pdf Datei,47 K)
- Musterklausur/Höranalyse (pdf Datei,6.3 M)
- Zulassungsordnung 13/2022 (pdf Datei,100 K)
- Studien- und Prüfungsordnung 31/2022 (pdf Datei,314 K)
- Modulverantwortlichkeiten (pdf Datei,24 K)
Statement eines Studenten zum Studiengang
Gordon Malerba ist einer von drei Studierenden, die sich vor rund einem Jahr für den neuen Masterstudiengang Musiktheorie eingeschrieben haben. An einem anderen Haus hätte er sich das nur schwer vorstellen können, sagt er...
Lesen Sie mehr im Artikel "Die Master-Pioniere" aus dem Hochschulmagazin pressto 02/2010.
Sie wollen mehr über die Musiktheorie an der HMTMH erfahren?
Hier geht es zur offiziellen Website der Musiktheorie: http://www.musiktheorie.hmtm-hannover.de/de/
Studiengangsprecher
Prof. Dr. Volker Helbing
Professor für Musiktheorie
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Neues Haus 1, 30175 Hannover
Prüfungsamt
Daniela John
Studium und Lehre | Prüfungsamt Lehramtsstudiengänge, Musikwissenschaft und Musikvermittlung M. A., Musiktheorie M. Mus., Promotionen, Habilitationen, Personalratsvorsitzende
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Neues Haus 1, 30175 Hannover
E002 | Loebensteinstraße 2Telefon: +49 (0)511 3100-7227
daniela.john@hmtm-hannover.deSprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:30-12 Uhr | Di, Do 14-15:30 Uhr | und nach Vereinbarung
Immatrikulationsamt
Beate Heitmüller
Studium und Lehre | Immatrikulationsamt, Prüfungsamt Jungstudierende, Soloklasse
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Neues Haus 1, 30175 Hannover
E007 | Loebensteinstraße 2Telefon: +49 (0)511 3100-7223
I-Amt@hmtm-hannover.deSprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:30-12 Uhr | Di, Do 14-15:30 Uhr | und nach Vereinbarung
Sina Santelmann
Studium und Lehre | Immatrikulationsamt, Prüfungsamt Jungstudierende, Soloklasse
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Neues Haus 1, 30175 Hannover
E007 | Loebensteinstraße 2Telefon: +49 (0)511 3100-7224
I-Amt@hmtm-hannover.deSprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:30-12 Uhr | Di, Do 14-15:30 Uhr | und nach Vereinbarung
Zuletzt bearbeitet: 07.09.2023
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