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Dem Hochschulrat gehören an:
Ein weiteres Mitglied wird in Kürze nachnominiert.
Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz sollen dem Hochschulrat fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur oder anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen angehören. Hinzu kommen eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachministeriums sowie ein vom Senat gewähltes Hochschulmitglied. Das Gremium hat u. a. die Aufgabe, das Präsidium und den Senat der Hochschule zu beraten und zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen Stellung zu nehmen. Zudem ist der Hochschulrat eingebunden in die Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.
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