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Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Hochschule. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die Einhaltung der Rechte der HMTMH-Beschäftigten durch die Hochschule zu überwachen.
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) regelt, welche Aufgaben der Personalrat hat. Dazu gehören z.B. die Mitbestimmung bei der Einstellung, Eingruppierung und Einstufung, Kündigungen etc.
Der Personalrat ist des weiteren durch zwei Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA) vertreten. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, sicherheits- und gesundheitsrelevante Fragen bezüglich der Arbeitsplätze aller Beschäftigter der HMTMH zu klären. Dazu gehört die Überprüfung der Arbeitsplätze auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, z.B. dem Arbeitsschutzgesetz, der Bildschirmarbeitsverordnung usw. Darüber hinaus entsendet der Personalrat eine/n Vertreter/in als beratendes Mitglied in den Senat und in den Hochschulrat.
Nicht zuletzt steht der Personalrat Euch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es mal mit dem Vorgesetzten oder den Kollegen nicht so gut klappt. Sprecht uns einfach an!
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