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Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Belange der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ein. Sie wird für jeweils vier Jahre gewählt.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Für Beratungsgespräche steht bei Bedarf der Besprechungsraum des Personalrates (1.005 in der Loebensteinstr. 2 - 4) zur Verfügung.
Die Ursachen für eine Schwerbehinderung sind sehr unterschiedlich und nicht immer von außen wahrnehmbar. Die Website REHADAT-Statistik gibt Auskunft darüber, welche Arten der Einschränkungen in Deutschland im Jahr 2023 zu einer Schwerbehinderung geführt haben:
Die Anerkennung als Schwerbehinderte*r erhalten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vorliegt. Personen mit einem GdB von weniger als 50, mindestens aber 30 können eine Gleichstellung beantragen. Informationen zu Antragstellung und Feststellung sind auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zu finden; Unterstützung und Beratung bietet auch die Schwerbehindertenvertretung:
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche (Informationen dazu auf derselben Website). Zu den Nachteilsausgleichen zählen z. B. besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Hilfen im Arbeitsleben sowie die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente.
Wie gehe ich mit gesundheitlichen Einschränkungen um? Erzähle ich den Kolleginnen und Kollegen davon? Informiere ich meine Arbeitgeberin über meine Schwerbehinderung?
Die Website Sag ich's? Chronisch krank im Job wurde im Rahmen eines Projektes der Universität zu Köln entwickelt. Sie möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei unterstützen, für sich selbst eine Antwort auf diese Fragen zu finden.
Ein Selbst-Test sowie umfangreiche weiterführende Informationen können zu einer persönlichen Reflexion und zu einer individuellen Entscheidung beitragen:
Die Niedersächsischen Schwerbehindertenrichtlinien (SchwbRl) sind auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu finden:
Die Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bietet zahlreiche Informationen zum Schwerbehindertenrecht und zu Unterstützungsmöglichkeiten:
Bei Fragen und Anregungen zu den Themen Schwerbehinderung, Gleichstellung und Prävention an der HMTMH kontaktieren Sie bitte die Vertrauensperson für Beschäftigte mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung.
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