Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover – © 2025 – Barrierefreiheit – Datenschutz – Impressum
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Sie können die Leihfristen verlängern, sofern
Bei Überschreitung der Leihfristen erfolgen Mahnungen.
Die Mahngebühr beträgt für die
(§ 24 der Benutzungsordnung der Bibliotheken der HMTMH und § 2 der Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen und Hochschulbibliotheken)
Die Mahngebühren sind in der Leihstelle zu entrichten.
Falls Sie entliehene Bücher / Noten verlieren sollten, teilen Sie das bitte umgehend der Leihstelle unserer Bibliothek mit, damit Ihnen keine unnötigen Kosten durch weitere Mahnungen bzw. Zwangsmaßnahmen entstehen. Gemäß § 23 Abs. 5b der Benutzungsordnung sind Sie verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Für die Einarbeitung von Ersatzexemplaren oder die Bestimmung der Höhe des Wertersatzes werden Gebühren in Höhe von 15,- € je Einheit erhoben.
(§ 2 der Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen und Hochschulbibliotheken)
Wenn Ihr Gebührenkonto einen bestimmten Betrag erreicht, wird Ihr Ausleihkonto bis zur Begleichung der Gebühren gesperrt. Sie können dann keine Medien ausleihen, bestellen oder verlängern.
Bibliothek Emmichplatz, Bibliotheken von fmg und ifmpf:
Lehrende / Studierende / Mitarbeitende / Externe: 10,- €
Tageskarte: 0,01 €
Bibliothek im Kurt-Schwitters-Forum:
Alle Nutzergruppen: 1,02 €
Wir fordern Sie auf, die Ihnen genannten Exemplare innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnschreibens zurückzugeben und die noch ausstehenden Mahngebühren zu entrichten.
Außerdem werden Sie bis zur Rückgabe der Werke bzw. einer evtl. Ersatzleistung von der Ausleihe ausgeschlossen (§ 23 Abs.4 der Benutzungsordnung).
Wird auf die dritte Mahnung das entliehene Werk nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgegeben, so kann die Bibliothek
a) das Buch aus der Wohnung der Benutzerin oder des Benutzers abholen lassen,
b) Ersatzbeschaffung durchführen oder Wertersatz verlangen,
c) Mittel des Verwaltungszwanges einsetzen.
(§ 23 Abs. 5 der Benutzungsordnung der Bibliotheken der HMTMH)
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, Klage schriftlich oder zur Niederschrift gegen die Hochschule für Musik und Theater Hannover, vertreten durch ihre Präsidentin, erheben.
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