Mahnungen

Hinweise zu Mahnungen

Allgemeine Hinweise

Sie können die Leihfristen verlängern, sofern

  • keine Vormerkungen auf die von Ihnen entliehenen Werke vorliegen, 
  • die maximal zulässige Zahl der Leihfristverlängerungen noch nicht erreicht ist, 
  • Sie nicht aus besonderen Gründen gesperrt sind.

Bei Überschreitung der Leihfristen erfolgen Mahnungen.   

Die Mahngebühr beträgt für die

  1. Mahnung 2,- €  je Band
  2. Mahnung 5,- €  je Band, zuzüglich 2,- € für die erste Mahnung
  3. Mahnung 10,- €  je Band, zuzüglich 7,- € für die erste und zweite Mahnung.  

(§ 24 der Benutzungsordnung der Bibliotheken der HMTMH und § 2 der Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen und Hochschulbibliotheken)

Die Mahngebühren sind in der Leihstelle zu entrichten.    

Hinweis bei Buchverlusten

Falls Sie entliehene Bücher / Noten verlieren sollten, teilen Sie das bitte umgehend der Leihstelle unserer Bibliothek mit, damit Ihnen keine unnötigen Kosten durch weitere Mahnungen bzw. Zwangsmaßnahmen entstehen. Gemäß § 23 Abs. 5b der Benutzungsordnung sind Sie verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Für die Einarbeitung von Ersatzexemplaren oder die Bestimmung der Höhe des Wertersatzes werden Gebühren in Höhe von 15,- € je Einheit erhoben.  

(§ 2 der Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen und Hochschulbibliotheken)    

Ausleihsperre bei zu hohen Gebühren

Wenn Ihr Gebührenkonto einen bestimmten Betrag erreicht, wird Ihr Ausleihkonto bis zur Begleichung der Gebühren gesperrt. Sie können dann keine Medien ausleihen, bestellen oder verlängern.

Bibliothek Emmichplatz, Bibliotheken von fmg und ifmpf:
Lehrende / Studierende / Mitarbeitende / Externe: 10,- €
Tageskarte: 0,01 €

Bibliothek im Kurt-Schwitters-Forum:
Alle Nutzergruppen: 1,02 €

Anordnungen zur 3.Mahnung

1. Rückgabeverfügung und Zahlungsaufforderung:

Wir fordern Sie auf, die Ihnen genannten Exemplare innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnschreibens zurückzugeben und die noch ausstehenden Mahngebühren zu entrichten.

2. Ausleihsperre:

Außerdem werden Sie bis zur Rückgabe der Werke bzw. einer evtl. Ersatzleistung von der Ausleihe ausgeschlossen (§ 23 Abs.4 der Benutzungsordnung).

3. Sofortige Vollziehung:

Wird auf die dritte Mahnung das entliehene Werk nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgegeben, so kann die Bibliothek

a) das Buch aus der Wohnung der Benutzerin oder des Benutzers abholen lassen,
b) Ersatzbeschaffung durchführen oder Wertersatz verlangen,
c) Mittel des Verwaltungszwanges einsetzen.

(§ 23 Abs. 5 der Benutzungsordnung der Bibliotheken der HMTMH)

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, Klage schriftlich oder zur Niederschrift gegen die Hochschule für Musik und Theater Hannover, vertreten durch ihre Präsidentin, erheben.

 

Benutzungsordnung der Bibliothek

Benutzungsordnung der Bibliothek (pdf-Datei, 117 kb)

Kontakt

Leitung der Hochschulbibliothek
Telefon: 0511 3100-294
Dr. Katharina Talkner

Zentralbibliothek
Telefon: 0511 3100-279/-259
Mail an die Zentralbibliothek

Bibliothek im Kurt-Schwitters-Forum
Telefon: 0511 9296-2640
Mail an die Bibliothek im KSF

Bibliothek des Forschungszentrums Musik und Gender
Telefon: 0511 3100-7334
Mail an das FMG

Musikpädagogische Forschungsbibliothek
Telefon: 0511 3100-7607
Mail an die MFB

Bibliothek des Europäischen Zentrums für jüdische Musik
Telefon: 0511 844887-123
Barbara Burghardt

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Zuletzt bearbeitet: 10.09.2024

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