Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Beeinträchtigten und chronisch kranken Studienbewerber*innen und Studierenden soll im Sinne von § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) das Absolvieren von Leistungen im Rahmen der Aufnahmeprüfung sowie von Studien- und Prüfungsleistungen unter gleichwertigen Bedingungen wie nicht beeinträchtigten Studienbewerber*innen und Studierenden ermöglicht werden. Sie sollen die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Dazu werden möglichst alle studienbezogenen Angebote der Hochschule barrierearm gestaltet.

Beeinträchtigten und chronisch kranken Studienbewerber*innen und Studierenden können insbesondere bei der Aufnahmeprüfung, beim Studium, bei der Studienorganisation und -gestaltung sowie bei den Prüfungen Nachteilsausgleiche gewährt werden.

Angemessen zu berücksichtigen sind insbesondere

  • der Bedarf besonderer Hilfsmittel oder Assistenzleistungen,
  • studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Beeinträchtigung beim Studien- und Prüfungsverlauf,
  • das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen in einer anderen als der vorgesehenen Organisationsform.

Die fachlichen Anforderungen bei Studien- und Prüfungsleistungen werden dadurch nicht tangiert. Näheres regeln die Studien- und Prüfungsordnungen (§ 29).

Den Antrag zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.

Ein Infoblatt zum Antrag Nachteilsausgleich finden Sie hier.

 

Immatrikulationsamt

  • Beate Heitmüller

    Studium und Lehre | Immatrikulationsamt, Prüfungsamt Jungstudierende, Soloklasse

    Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
    Neues Haus 1, 30175 Hannover
    E007 | Loebensteinstraße 2

    Telefon: +49 (0)511 3100-7223
    I-Amt@hmtm-hannover.de

    Sprechzeiten: Mo 09:30-12 Uhr | Di 09:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr | Do 14-15:30 Uhr | und nach Vereinbarung

Studentische Hilfskraft

  • Nele Regenstein

    Hilfskraft für Studierende mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung


    studium-mit-handicap@hmtm-hannover.de

    Sprechzeiten: Donnerstags von 12 bis 13 Uhr im ASta-Büro (Raum 227, Neues Haus 1) und nach Vereinbarung

Zuletzt bearbeitet: 19.10.2023

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