Zugangs- / Zulassungsvoraussetzungen

Bachelorstudiengänge

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Bachelorstudiengänge gehen aus den entsprechenden Zulassungsordnungen hervor:

Zulassungsordnung für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Music (B.Mus.), den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang Erstes Fach (Major) Musik sowie für das Zweitfach Musik im Rahmen des Studiengangs Sonderpädagogik an der Leibniz Universität Hannover

Der Zugang zu den Bachelorstudiengängen setzt eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung voraus. Diese kann in künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Bachelorstudiengängen durch den Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung ersetzt werden, d.h. ein Studium ist grundsätzlich bei entsprechender Eignung ohne Abitur möglich.

In allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen ist die besondere künstlerische und ggf. pädagogische Befähigung im Rahmen von Aufnahmeprüfungen nachzuweisen. Die Verfahren sind bis auf wenige Ausnahmen kompetitiv, d.h. es gibt mehr qualifizierte Bewerbungen als Plätze.

Ausführliche Informationen zum erforderlichen Nachweis der künstlerischen und ggf. pädagogischen Eignung der jeweiligen Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Studienangebots in den entsprechenden "Informationen zur Aufnahmeprüfung".

Internationale Bewerber*innen müssen des Weiteren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Ausnahme: MA Kammermusik). Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt Sprachanforderungen.

Masterstudiengänge

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Masterstudiengänge gehen aus den entsprechenden Zulassungsordnungen hervor:

Zulassungsordnung für Studiengänge mit dem Abschluss Master of Music (M.Mus.)

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musikwissenschaft und Musikvermittlung (MWMV)

Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Medien und Musik (MuM)

Der Zugang zu den Masterstudiengängen der HMTMH setzt einen fachlich einschlägigen Bachelorabschluss oder einen weiteren gleichwertigen Abschluss voraus.
Die Studiendauer des vorangegangenen Bachelorabschlusses beträgt bei den am IJK angesiedelten kommunikationswissenschaftlichen Studiengängen in der Regel drei Jahre (180 Leistungspunkte).
Bei den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen handelt sich in der Regel um Bachelorabschlüsse mit vierjähriger Studiendauer (240 Leistungspunkte).

In allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen ist die besondere künstlerische und ggf. pädagogische Befähigung im Rahmen von Aufnahmeprüfungen nachzuweisen. Die Verfahren sind bis auf wenige Ausnahmen kompetitiv, d.h. es gibt mehr qualifizierte Bewerbungen als Plätze.

Ausführliche Informationen zum erforderlichen Nachweis der künstlerischen und ggf. pädagogischen Eignung sowie zu den Zulassungskriterien der jeweiligen Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Studienangebots in den entsprechenden "Informationen zur Aufnahmeprüfung".

In Ausnahmefällen und bei nachgewiesener hervorragender Eignung besteht die Möglichkeit einer Zulassung nach dem Erwerb eines dreijährigen Bachelorabschlusses sowie in besonderen Fällen ohne einen Bachelorabschluss.

Bei Bewerbenden, die nicht über einen Bachelorabschluss verfügen oder aber einen Bachelorabschluss mit dreijähriger Dauer absolviert haben, wird im Rahmen der Aufnahmeprüfung überprüft, ob sie die Kompetenzen für den Studiengang ggf. an anderer Stelle erworben worden sind und damit auf vergleichbarem Niveau mit den Absolvent*innen eines vierjährigen Bachelors vorhanden sind.

Die HMTMH behält sich vor, in Ausnahmefällen die Belegung zusätzlicher Module aus dem Bachelorstudiengang als Bedingung bei der Zulassung zu weiterführenden konsekutiv angelegten Masterstudiengängen vorzusehen. Bei bestandener Aufnahmeprüfung ist dies jedoch in der Regel nicht notwendig. Die Möglichkeit zur Belegung von zusätzlichem Einzelunterricht ist grundsätzlich nicht gegeben. D. h., dass die künstlerische Befähigung bei Bewerbenden mit einem dreijährigen Bachelorabschluss auf gleichem Niveau wie bei den Bewerbenden aus Bachelorstudiengängen mit vierjährigem Abschluss nachgewiesen werden muss.

Internationale Bewerber*innen müssen des Weiteren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Ausnahme: MA Kammermusik). Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt Sprachanforderungen.

Diplomstudiengang Schauspiel

Informationen zu den Zugangs- und  Zulassungsvoraussetzungen für den Diplomstudiengang Schauspiel finden Sie hier.

 

Ansprechpartnerinnen

  • Beate Heitmüller

    Studium und Lehre | Immatrikulationsamt, Prüfungsamt Jungstudierende, Soloklasse

    Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
    Neues Haus 1, 30175 Hannover
    E007 | Loebensteinstraße 2

    Telefon: +49 (0)511 3100-7223
    I-Amt@hmtm-hannover.de

    Sprechzeiten: Mo 09:30-12 Uhr | Di 09:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr | Do 14-15:30 Uhr | und nach Vereinbarung

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Zuletzt bearbeitet: 23.04.2024

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