Informationen der Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der HMTMH

Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Belange der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ein. Sie wird für jeweils vier Jahre gewählt.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Schwerbehinderung, Gleichstellung und Prävention
  • Beteiligung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Teilnahme an Gremiensitzungen (Personalrat, Dienststellengespräche, Arbeits- und Sicherheitsausschuss, Senat).

Für Beratungsgespräche steht bei Bedarf der Besprechungsraum des Personalrates (1.005 in der Loebensteinstr. 2 - 4) zur Verfügung.

Was bedeutet "Behinderung"?

Die Ursachen für eine Schwerbehinderung sind sehr unterschiedlich und nicht immer von außen wahrnehmbar. Die Website REHADAT-Statistik gibt Auskunft darüber, welche Arten der Einschränkungen in Deutschland im Jahr 2019 zu einer Schwerbehinderung geführt haben:

Die Anerkennung als Schwerbehinderte*r erhalten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vorliegt. Personen mit einem GdB von weniger als 50, mindestens aber 30 können eine Gleichstellung beantragen. Informationen zu Antragstellung und Feststellung sind auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zu finden; Unterstützung und Beratung bietet auch die Schwerbehindertenvertretung:

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche (Informationen dazu auf derselben Website). Zu den Nachteilsausgleichen zählen z. B. besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Hilfen im Arbeitsleben sowie die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente.

Sag ich's? Chronisch krank im Job

Wie gehe ich mit gesundheitlichen Einschränkungen um? Erzähle ich den Kolleginnen und Kollegen davon? Informiere ich meine Arbeitgeberin über meine Schwerbehinderung?

Die Website Sag ich's? Chronisch krank im Job wurde im Rahmen eines Projektes der Universität zu Köln entwickelt. Sie möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei unterstützen, für sich selbst eine Antwort auf diese Fragen zu finden.

Ein Selbst-Test sowie umfangreiche weiterführende Informationen können zu einer persönlichen Reflexion und zu einer individuellen Entscheidung beitragen:

Weitere Links

Die Niedersächsischen Schwerbehindertenrichtlinien (SchwbRl) sind auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu finden:

Die Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bietet zahlreiche Informationen zum Schwerbehindertenrecht und zu Unterstützungsmöglichkeiten:

Fragen und Anregungen

Bei Fragen und Anregungen zu den Themen Schwerbehinderung, Gleichstellung und Prävention an der HMTMH kontaktieren Sie bitte die Vertrauensperson für Beschäftigte mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung.

 

Kontakt Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Dr. Susanne Borchers
Vertrauensperson für Beschäftigte mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Europäisches Zentrum für Jüdische Musik
Villa Seligmann, Hohenzollernstraße 39, 30161 Hannover
2. OG

Telefon: +49 (0)511 3100-7122
Telefax: +49 (0)511 3100-7127

E-Mail: Dr. Susanne Borchers
Informationen der Schwerbehindertenvertretung

Kontakt für Studierende mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung

Johanna Miriam Wulff
Hilfskraft für Studierende mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Neues Haus 1

E-Mail: studium-mit-handicap@hmtm-hannover.de
Sprechzeit: Montags von 13 bis 14 Uhr im ASta-Büro (Raum 227, Neues Haus 1) und nach Vereinbarung

Nachteilsausgleich für Studierende und Studienbewerber*innen mit Beeinträchtigung und Schwerbehinderung

Informationen und Antragsformular

Zuletzt bearbeitet: 11.10.2024

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