Beauftragte der HMTMH
Gleichstellungsbeauftragte:
Birgit Fritzen (E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7620; Web)
Beschwerdestelle zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt:
Dr. Angelika Bode (E-Mail; Tel.: + 49 (0)511 3100-7623)
Weitere Informationen
Wenn Sie Opfer von Diskriminierung oder sexueller Belästigung geworden sind oder wenn Sie eine Situation erlebt haben, bei der Sie diesbezüglich unsicher sind, stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensdozent*innen und selbstverständlich Vertraute Ihrer Wahl an der HMTMH als Ansprechpartner*innen für eine Beratung zur Verfügung.
Sie können sich darüber hinaus auch an die Beschwerdestelle wenden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, um mit der Problematik umzugehen: das nichtförmliche und das förmliche Beschwerdeverfahren.
Sie können die Beschwerdestelle kontaktieren, um sich zunächst zu besprechen und beraten zu lassen. Sie können über die Beschwerdestelle aber auch – als Ergebnis des Beratungsgesprächs – ein förmliches Beschwerdeverfahren einleiten. In diesem werden dann alle notwendigen Beteiligten angehört. Die Entscheidung über eine mögliche Sanktion trifft abschließend das Präsidium.
Selbstverständlich werden alle Verfahren streng vertraulich behandelt. Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben, um entscheiden zu können, welche Option Sie wählen möchten, stehe ich Ihnen für Nachfragen gerne und vertraulich zur Verfügung.
Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt
Anti-Korruptionsbeauftragter:
Matthias Senf (E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7290)
Datenschutzbeauftragter:
Prof. Dr. Reinhard Kopiez (E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7608)
Vertrauensperson der Schwerbehinderten:
Dr. Susanne Borchers (E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7122; Web)
Sicherheitsbeauftragter:
Carsten Sachs (E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7210)
Kontaktstelle bei Verstößen gegen das EU-Recht:
Matthias Senf (E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7290)
Weitere Informationen
Personen, die an der HMTMH Verstöße gegen das Unionsrecht melden, haben entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 („sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie) Anspruch auf besonderen Schutz, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen und dass diese in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. In den Anwendungsbereich der EU-Whistleblowing-Richtlinie fallen:
- Verstöße, die folgende Bereiche betreffen:
i) öffentliches Auftragswesen,
ii) Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
iii) Produktsicherheit und -konformität,
iv) Verkehrssicherheit,
v) Umweltschutz,
vi) Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
vii) Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
viii) öffentliche Gesundheit,
ix) Verbraucherschutz,
x) Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
Verstöße gegen das Unionsrecht können wie folgt gemeldet werden:
schriftlich: persönlich / vertraulich an Matthias Senf, Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Neues Haus 1, 30175 Hannover
mündlich: per Telefon +49 (0) 511 3100-7290
per E-Mail: whistleblowing@hmtm-hannover.de
persönlich: bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail oder Telefon. Die Büroadresse lautet: Hindenburgstraße 2-4, Raum 3.004
Nach einer Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden unter Wahrung der strikten Vertraulichkeit geprüft und Folgemaßnahmen ergriffen. Folgemaßnahmen können z. B. interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder der Abschluss des Verfahrens sein. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen.
Der bzw. die Ansprechpartner*in ist zur strikten Vertraulichkeit nach Artikel 16 der EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet.
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Zuletzt bearbeitet: 31.01.2023
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