Beauftragte der HMTMH

Gleichstellungsbeauftragte:
Birgit Fritzen
(E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7620; Web)


Beschwerdestelle zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt:
Dr. Angelika Bode
(E-Mail; Tel.: + 49 (0)511 3100-7623)

Weitere Informationen

 

Wenn Sie Opfer von Diskriminierung oder sexueller Belästigung geworden sind oder wenn Sie eine Situation erlebt haben, bei der Sie diesbezüglich unsicher sind, stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensdozent*innen und selbstverständlich Vertraute Ihrer Wahl an der HMTMH als Ansprechpartner*innen für eine Beratung zur Verfügung.

Sie können sich darüber hinaus auch an die Beschwerdestelle wenden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten, um mit der Problematik umzugehen: das nichtförmliche und das förmliche Beschwerdeverfahren.

Sie können die Beschwerdestelle kontaktieren, um sich zunächst zu besprechen und beraten zu lassen. Sie können über die Beschwerdestelle aber auch – als Ergebnis des Beratungsgesprächs – ein förmliches Beschwerdeverfahren einleiten. In diesem werden dann alle notwendigen Beteiligten angehört. Die Entscheidung über eine mögliche Sanktion trifft abschließend das Präsidium.

Selbstverständlich werden alle Verfahren streng vertraulich behandelt. Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben, um entscheiden zu können, welche Option Sie wählen möchten, stehe ich Ihnen für Nachfragen gerne und vertraulich zur Verfügung.

Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt

Anti-Korruptionsbeauftragter:
Matthias Senf
(E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7290)


Datenschutzbeauftragter:
Prof. Dr. Reinhard Kopiez
(E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7608)


Vertrauensperson der Schwerbehinderten:
Dr. Susanne Borchers
(E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7122; Web)


Sicherheitsbeauftragter:
Carsten Sachs
(E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7210)


Kontaktstelle bei Verstößen gegen das EU-Recht:
Matthias Senf
(E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7290)

Weitere Informationen

 

Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, das hinweisgebenden Personen einen besseren Schutz geben soll. Damit wird die Richtlinie der EU 2019/1937 umgesetzt. Das Gesetz gilt für Meldung und Offenlegung von Informationen, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dient und ferner für Meldung und Offenlegung von Verstößen gegen diverse Rechtsvorschriften, die im Einzelnen in § 2 Abs. 1 Ziff. 3 aufgeführt werden.

Näheres entnehmen Sie bitte § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des verlinkten HinSchG (Link) sowie der EU-Richtlinie (Link).

Verstöße gegen das Unionsrecht können wie folgt gemeldet werden:

schriftlich: persönlich / vertraulich an Matthias Senf, Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Neues Haus 1, 30175 Hannover
mündlich: per Telefon +49 (0) 511 3100-7290
per E-Mail: whistleblowing@hmtm-hannover.de
persönlich:
bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail oder Telefon. Die Büroadresse lautet: Loebensteinstraße 2-4, Raum 3.004

Nach einer Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden unter Wahrung der strikten Vertraulichkeit geprüft und Folgemaßnahmen ergriffen. Folgemaßnahmen können z. B. interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder der Abschluss des Verfahrens sein. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen.

Der bzw. die Ansprechpartner*in ist zur strikten Vertraulichkeit nach § 8 HinSchG verpflichtet.

 

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Zuletzt bearbeitet: 15.08.2023

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