Beauftragte der HMTMH
Beschwerdestelle zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt
Dr. Angelika Bode (E-Mail; Tel.: + 49 (0)511 3100-7623)
Antisemitismusbeauftragte
Dr. Angelika Bode (E-Mail; Tel.: + 49 (0)511 3100-7623)
Gleichstellungsbeauftragte
Birgit Fritzen (E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7620; Web)
i. V. Anja Dittrich (E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7621; Web)
Datenschutzbeauftragter
Levin Rühmann (c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG,
E-Mail; Tel.: +49 (0)511 330603-90)
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Dr. Susanne Borchers (E-Mail; Tel.: +49 (0)511 3100-7122; Web)
Anti-Korruptionsbeauftragter
Matthias Senf (E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7290)
Kontaktstelle bei Verstößen gegen das EU-Recht
Matthias Senf (E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7290)
Weitere Informationen
Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, das hinweisgebenden Personen einen besseren Schutz geben soll. Damit wird die Richtlinie der EU 2019/1937 umgesetzt. Das Gesetz gilt für Meldung und Offenlegung von Informationen, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dient und ferner für Meldung und Offenlegung von Verstößen gegen diverse Rechtsvorschriften, die im Einzelnen in § 2 Abs. 1 Ziff. 3 aufgeführt werden.
Näheres entnehmen Sie bitte § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des verlinkten HinSchG (Link) sowie der EU-Richtlinie (Link).
Verstöße gegen das Unionsrecht können wie folgt gemeldet werden:
schriftlich: persönlich / vertraulich an Matthias Senf, Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Neues Haus 1, 30175 Hannover
mündlich: per Telefon +49 (0) 511 3100-7290
per E-Mail: whistleblowing@hmtm-hannover.de
persönlich: bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail oder Telefon. Die Büroadresse lautet: Loebensteinstraße 2-4, Raum 3.004
Nach einer Meldung erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Ihre Angaben werden unter Wahrung der strikten Vertraulichkeit geprüft und Folgemaßnahmen ergriffen. Folgemaßnahmen können z. B. interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder der Abschluss des Verfahrens sein. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen.
Der bzw. die Ansprechpartner*in ist zur strikten Vertraulichkeit nach § 8 HinSchG verpflichtet.
Sicherheitsbeauftragter
Carsten Sachs (E-Mail; Telefon: +49 (0)511 3100-7210)
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Zuletzt bearbeitet: 14.11.2025
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